Häufig sitzen uns im Kundengespräch Paare gegenüber, die sich ein Gemeinschaftsdepot wünschen. Der Wunsch ist grundsätzlich nobel gedacht: "Wenn mir etwas passiert, soll der andere möglichst unkompliziert an das Geld kommen." Es ist der Wunsch nach Sicherheit für den liebsten Menschen. Allerdings erfüllt ein Gemeinschaftsdepot diesen Wunsch in der Realität kaum. Im Gegenteil: Es schafft oft genau die Probleme, die es eigentlich verhindern soll.
In diesem Blogartikel möchten wir mit einem Mythos aufräumen und erklären, warum wahre Fürsorge anders aussieht.
Die meisten glauben: Im Todesfall des Partners geht das Gemeinschaftsdepot automatisch und sofort in den alleinigen Besitz des anderen über. Die Realität sieht jedoch anders aus. Auch wenn eine zwischenzeitliche Verfügbarkeit über das Depot da ist, müssen viele Fragen erst beantwortet werden: Gibt es noch andere Erben? Gibt es Pflichtteilsansprüche von Kindern? Gibt es ein Testament? Fakt ist: Das Depot geht automatisch in die Verlassenschaft über und erst mit dem notariellen Einantwortungsbeschluss steht fest, wem zukünftig welcher Anteil gehört. Und ob man wirklich Zugriff hat, kommt zusätzlich darauf an, wie das Gemeinschaftsdepot ausgestaltet ist. Grundsätzlich gibt es dabei sogenannte "ODER"- und "UND"- Verbindungen:
Das heißt aber auch, dass nur im ersten Fall, für diesen Zeitraum zwischen Ableben und Einantwortungsbeschluss wirklich direkt Zugriff besteht und im zweiten Fall wird das Depot bis zum Beschluss gesperrt. Der Partner kommt im schlimmsten Moment also nicht direkt ans Geld und wenn er Zugriff hat, dann löst ihn das nicht vor möglichen Verbindlichkeiten gegenüber Erben.
Das Gemeinschaftsdepot ist also nie eine Abkürzung am Verlassenschaftsgericht vorbei und regelt keine Eigentumsverhältnisse.
Verstehen wir uns nicht falsch: Ein gemeinsames Konto für den laufenden Liquiditätsbedarf, von dem die Miete, monatliche Verpflichtungen und der Wocheneinkauf bezahlt werden, ist völlig in Ordnung und macht im Alltag Sinn. Da wird Geld verkonsumiert und die Liquidität gemanagt. Gerade im Falle des Ablebens eines Partners – einer Situation die emotional schon genug belastend ist, ist es beruhigend zu wissen, dass der "Cashflow" aufrecht bleibt und laufende Rechnungen gezahlt werden können. Daher gibt es von meiner Seite eine klare Empfehlung, diese Zahlungen und den Notgroschen verfügbar zu halten und gegenseitigen Zugang zu klären.
Beim Depot reden wir aber typischerweise nicht über den Wochenendeinkauf, sondern über den Vermögensaufbau, oft über Jahrzehnte. Und genau da müssen die Besitzverhältnisse glasklar sein. Man sollte Konsum und Fixkosten (gemeinsam) strikt von Vermögen (getrennt) unterscheiden. Warum? Weil sonst das Finanzamt klingelt und wichtige Gespräche vielleicht zu spät geführt werden.
Bei einem Gemeinschaftsdepot gehen der Staat und die Bank erst mal davon aus: Das gehört euch beiden – zu welchen Anteilen ist jedoch nicht ersichtlich. Da für die Bank nun auch nicht mehr klar ist, wie die Eigentumsstrukturen tatsächlich sind, wird der automatische Verlustausgleich ausgesetzt. Was bedeutet das? Grundsätzlich ist es so, dass ein Einzeldepot in Österreich, das steuereinfach geführt wird, auch automatisch nur auf die "residualen Gewinne" in einem Kalenderjahr Steuern abführt.
Falls du also z.B. eine Position im März mit Gewinn verkaufst, führt die Bank automatisch die Kapitalertragssteuer (KESt) für dich ab. Wenn du dann im selben Kalenderjahr, z.B. im Mai eine andere Position mit Verlust verkaufst, dann wird das deiner anfallenden Steuerlast in dem Jahr gutgeschrieben und du bekommst eine automatische Verlustausgleichszahlung gutgeschrieben. Das gilt nicht nur innerhalb eines Depots, sondern grundsätzlich für alle Depots, die du bei einer Bank hältst.
Dieser Effekt fällt jedoch bei einem Gemeinschaftsdepot weg und man zahlt innerhalb eines Kalenderjahres tendenziell zu viel Steuern. Zwar kann man sich über die eigene Einkommenssteuerbescheide jährlich diese Effekte auch ausgleichen lassen – aber Hand aufs Herz: Wer macht das schon und noch viel schlimmer, wer weiß das schon? Ergebnis ist: Je länger ich das Geld veranlage, desto höher können diese Effekte natürlich sein und unerwartete Höhen annehmen. Gerade bei langfristigen Veranlagungen, ist dieser Nachteil daher nicht zu unterschätzen.
Zusätzlich ist das Leben selten symmetrisch und das Geld gehört nicht immer tatsächlich beiden Inhabern im Verhältnis 50:50. Rechtlich gesehen sind jedoch beide Depotinhaber auch Eigentümer und die Eigentumsverhältnisse werden automatisch "vermischt". Wenn man sich in zehn Jahren trennt – wovon wir nicht ausgehen, aber irgendwo berücksichtigen müssen –, wird es beim Auseinanderdröseln unlustig: Wem gehört welche Einzahlung und welcher Ertrag? Das ist der Stoff, aus dem Rosenkriege gemacht sind, und diese Gespräche führt man nicht, wenn man sich gut versteht, sondern im Zweifelsfall zu spät.
Oft höre ich dann: "Aber ich will doch, dass der andere Zugriff hat, wenn mir etwas passiert." Der Gedanke, ein Gemeinschaftsdepot zu eröffnen ist daher im Grunde eigentlich ein nobler Gedanke. Ich möchte für meine andere Hälfte sorgen. Fakt ist jedoch, dass dieser Zugriff maximal zeitlich begrenzt hilfreich ist und es viel wichtiger und stabiler ist, die Dinge "bevor etwas passiert" zu klären.
Das vielleicht unangenehme dabei ist jedoch auch oft: Ich muss darüber sprechen und auch Dinge besprechen, die Klarheit schaffen. Und bei Geld halten wir Österreicher:innen es leider oft noch mit dem Sprichwort "Über Geld spricht man nicht".
Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass ich Gespräche darüber, welches Geld wem gehört, auch viel lieber zu einem Zeitpunkt führe, wo wir uns alle gut verstehen. Und nicht in Momenten, wo wir – sei es durch familiäre Verluste oder Trennungen – emotional schwer belastet sind. Ich will dafür doch Zeit und die entsprechende Wertschätzung einander aufbringen können. Ich will es "in Ruhe" klären und regeln können.
Dass die Liebsten, für den Fall, dass etwas passiert, die notwendige Liquidität und die notwendigen Rechte haben, das klärt man somit nicht über ein "vermeintlich" einfaches Gemeinschaftsdepot, sondern über klare Eigentumsverhältnisse, und zusätzlich festgehaltene Regelungen, z.B. in einer Vorsorgevollmacht und einem Testament.
So könnt ihr euch gegenseitig den finanziellen Zugriff geben, ohne rechtliches Chaos zu verursachen. Und gerade bei Anbietern wie froots, gilt auch die Ausrede nicht, dass der andere ja keine Ahnung vom Investieren hat und es deshalb nicht machen kann. Bei froots hast du deine Investmentexperten, die dir all die komplexen Investmententscheidungen aktiv abnehmen und dein Geld – abhängig von deinen Zielen – in passende Portfolios veranlagen.
Unser Rat daher bei froots? Jeder bekommt sein eigenes Depot und sprecht gemeinsam darüber, wie bestehendes Vermögen entsprechend verteilt ist. Das bietet mehrere Vorteile:
Und für den Notfall? Auch hier gibt es eine klare Empfehlung: Und diese heißt Vorsorgevollmacht und Testament. Mit einer Vorsorgevollmacht wird geregelt, dass der Bevollmächtigte handeln darf, wenn der andere es lebend nicht mehr kann (Krankheit, Unfall). Mit einem Testament regelt ihr, dass das Geld im Todesfall schnell und unkompliziert an den die Liebsten fließt, für die es auch zu Lebzeiten gedacht war. Je klarer hier die Ausgestaltung ist, desto schneller können auch Verlassenschaftsprozesse durchgeführt werden.
Manchmal kommen ältere Paare zu uns, deren Finanzen seit Jahrzehnten untrennbar verwoben sind. Wenn ein gemeinsames Vermögen über 40 Jahre gewachsen ist, kann eine nachträgliche Trennung steuerlich, bürokratisch und emotional mehr Chaos anrichten, als sie löst (Stichwort: Schenkungssteuer und rückwirkende Aufdröselung).
In diesen historisch gewachsenen Fällen schauen wir uns die Situation sehr genau an und finden pragmatische Lösungen. Aber für alle, die heute neu starten oder ihr Vermögen aktiv aufbauen, bleibt unser Rat bestehen: Getrennte Depots sind der sauberste Weg in die Zukunft.
Wir sagen immer: Wahre Liebe zeigt sich nicht darin, dass man alles in einen Topf wirft und vermischt. Echte Fürsorge zeigt sich darin, dass man die Dinge so regelt, dass der andere im Ernstfall wirklich abgesichert ist und nicht vor einem gesperrten Konto steht, nur weil man sich das Formular beim Notar sparen wollte oder Angst vor einem unangenehmen Gespräch hatte.
Unsere Empfehlung: Macht eure eigenen Depots. Und geht zusammen zum Notar und setzt eine Vollmacht auf. So "romantisch" ist ein gemeinsames Konto ohnehin nicht.
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