Beschwerden

Abwicklung von Beschwerden

Kontaktmöglichkeiten

Bei froots (Marke der LifeTree Asset Management GmbH) sind wir stets bemüht unseren Kunden den bestmöglichen Service anzubieten. Sollte es dennoch vorkommen, dass du nicht hundertprozentig mit unserer Dienstleistung zufrieden bist, kannst du uns zu diesem Thema gerne kontaktieren. Dafür stehen dir folgende Kontaktmöglichkeiten offen:

  • Per Post an:
    LifeTree Asset Management GmbH
    Beschwerde-Beauftragte
    Rauhensteingasse 12, 1010 Wien
  • Per E-Mail an  [email protected]
  • Telefonisch oder per E-Mail direkt an einen unserer Mitarbeiter

Dein Feedback ist für uns sehr wertvoll, da es uns hilft unsere Dienstleistung zu verbessern und das Nutzererlebnis für dich und andere Kunden zu optimieren.

Beschwerdeverfahren

In Einklang mit Art. 26 VO 2017/565 haben wir folgendes Verfahren für die Abwicklung von Beschwerden festgelegt:

  1. Unser Beschwerde-Beauftragter ist für die Bearbeitung und Dokumentation von Beschwerden verantwortlich.
  2. Nachdem wir die Mitteilung einer Beschwerde erhalten haben, wird diese (soweit nicht direkt an den Beschwerde-Beauftragten eingegangen) an den Beschwerdebeauftragten weitergeleitet.
  3. Außerdem erhält der Beschwerdeführer eine Bestätigung über den Eingang seiner Beschwerde, sowie eine Information über die voraussichtliche Bearbeitungszeit.
  4. Nachdem der Beschwerde-Beauftragte die Beschwerde zur Kenntnis genommen hat, kontaktiert er den betreffenden Kunden, um auf eine dem individuellen Beschwerdefall angemessene Erledigung hinzuwirken.
  5. Der Beschwerde-Beauftragte, ein Mitarbeiter von froots, informiert zudem die Geschäftsleitung und die Compliance-Verantwortlichen schriftlich über das Einlangen der Beschwerde. Die Benachrichtigung enthält dabei folgende Informationen: 

       a) Name des Beschwerdeführers
       b) Datum des Einlangens der Beschwerde
       c) Beschwerdegrund
       d) Den Inhalt der Beschwerde in gekürzter Form

  6. In Fällen, in denen die Maßnahmen zur Erledigung der Beschwerde, der Mitwirkung anderer Mitarbeiter als dem Beschwerde-Beauftragten bedürfen muss der Beschwerde-Beauftragte dies koordinieren.
  7. Ist das Beschwerdeverfahren nicht binnen 30 Tagen ab Kenntnisnahme der Beschwerde durch den Beschwerde-Beauftragten abgeschlossen, so muss er spätestens zu diesem Zeitpunkt eine schriftliche Zwischeninformation über den Stand des Beschwerdeverfahrens an die Geschäftsleitung sowie die Compliance-Verantwortlichen senden.
  8. Dauert das Beschwerdeverfahren über einen längeren Zeitraum an, so hat der Beschwerde-Beauftragte bis zur Erledigung der Beschwerde jeweils innerhalb von 30 Tagen ab Abgabe der vorangegangenen schriftlichen Zwischeninformation eine weitere schriftliche Zwischeninformation an die Geschäftsleitung und die Compliance-Verantwortlichen zu erteilen.
  9. In Fällen, in denen das Beschwerdeverfahren nicht binnen 30 Tagen, ab Kenntnisnahme der Beschwerde durch den Beschwerde-Beauftragten abgeschlossen werden kann, muss der Beschwerde-Beauftragte den Beschwerdeführer zumindest alle zwei Wochen schriftlich über den aktuellen Stand der Bearbeitung informieren.
  10. Nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens informiert der Beschwerde-Beauftragte die Geschäftsleitung und die Compliance-Verantwortlichen schriftlich über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens sowie die zur Erledigung getroffenen Maßnahmen. Hierfür gibt es ein gesondertes Register, in dem die gelösten Beschwerdefälle abgelegt werden und im Jahresbericht der Compliance-Verantwortlichen der Geschäftsleitung präsentiert werden. In diesem Register sind die wichtigsten Eckdaten jeder Beschwerde (Datum des Einlangens, Name des Beschwerdeführers, Name des Beschwerdeempfängers, Inhalt der Beschwerde in Stichworten, Datum und Ausgang des Verfahrens(-endes) in Stichworten) ausgewiesen.
  11. Außerdem führt der Beschwerde-Beauftragte einen Beschwerdeakt, in dem sämtliche für das Beschwerdeverfahren relevanten Dokumentationen (Korrespondenzen unternehmensintern sowie mit dem Beschwerdeführer, Notizen, Gesprächs- und Gedankenprotokolle etc.) enthalten sind.
  12. Sollte auf dem oben dargestellten Weg keine für den Beschwerdeführer zufriedenstellende Lösung erreicht werden, stehen dem Beschwerdeführer auch die nachfolgenden Möglichkeiten offen:

    a) Er kann sich an die vom Fachverband Finanzdienstleister der  Österreichischen Wirtschaftskammer (WKO) eingerichtete Ombudsstelle für Kunden der Finanzdienstleistungsbranche ([email protected]) wenden.

    b) Er kann sich an eine Stelle zur alternativen Streitbeilegung wenden (Informationen dazu können von der Österreichischen Wirtschaftskammer eingeholt werden bzw. können nachstehende Kontaktdaten genutzt werden).

    c) Dem Grunde nach hat er auch die – je nach Einzelfall des Inhalts der Beschwerde vorliegende – Möglichkeit der Einreichung einer zivilrechtlichen Klage.

Unabhängige Beschwerdestelle:

Ombudsstelle für Kunden der Finanzdienstleistungsbranche
Telefon: +43 (0)5 90 900-5550
E-Mail: [email protected]

Alternative Streitbeilegungsstelle:

Verein „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“
Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien
Telefon: +43 (0)1 890 63 11
Fax: +43 (0)1 890 63 11 99
E-Mail: [email protected]
www.verbraucherschlichtung.at