Vor wenigen Jahren zahlten Anleger:innen bei klassischen Brokern für jeden Trade eine klar ausgewiesene Gebühr. Heute werben vor allem die neuen Online-Broker, auch Neobroker genannt, mit gebührenfreiem Trading.
Doch wie kann eine Dienstleistung plötzlich "kostenlos" sein, während dieselben Anbieter gleichzeitig Milliardenumsätze verzeichnen? Die Antwort führt mitten in ein Modell, das die EU-Kommission als "inhärenten Interessenkonflikt" eingestuft und letztes Jahr offiziell verboten hat.
Dieser Artikel zeigt, wie "kostenlos" wirklich funktioniert, wo die Kosten für Anleger:innen tatsächlich liegen und wieso Neobroker ihre Praxis weiterhin fortführen können.
Neobroker vermarkten "Trading ohne Gebühren" als große Befreiung für Anleger:innen. Endlich Schluss mit den hohen Kosten der Banken, so die Botschaft. Doch dahinter steckt ein Trugschluss: Kein Finanzdienstleister arbeitet umsonst. Wenn die sichtbaren Gebühren wegfallen, kommen die Kosten an anderer Stelle zurück.
Für Anleger:innen bedeutet das: Wer "kostenlos" liest, sollte genau hinschauen, wo tatsächlich bezahlt wird.
Im klassischen Modell läuft es so: Gibt ein:e Anleger:in einen Kauf- oder Verkaufsauftrag ein, leitet der Broker diesen Auftrag an die Börse weiter. Dort trifft er auf ein passendes Gegenangebot: Käufer und Verkäufer finden zusammen und der Trade wird zum offiziellen Börsenkurs ausgeführt.
Einige Neobroker wählen jedoch einen anderen Weg: Sie verkaufen die Aufträge ihrer Kund:innen an sogenannte Market Maker. Diese führen den Handel nicht an der Börse aus, sondern in ihrem eigenen System. Dafür zahlen sie dem Broker eine Gebühr pro Order. Dieses Modell heißt Payment for Order Flow (PFOF).
Davon profitieren zwei Seiten:
Für Anleger:innen wirkt das nach "gebührenfreiem Trading". In Wahrheit zahlen sie trotzdem, weil sie ihre Aktien etwas teurer kaufen und etwas billiger verkaufen, als es bei einer direkten Ausführung an der Börse möglich wäre.
An Börsen gibt es immer einen Spread – also eine Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Er ist die Vergütung für jene Marktteilnehmer, die laufend Kurse stellen und damit Liquidität bereitstellen.
Manche Trading-Modelle nutzen diesen Mechanismus jedoch aus, indem sie bewusst ungünstigere Kurse anzeigen, als am offiziellen Markt verfügbar wären.
Ein Beispiel: Eine Aktie notiert an der Börse bei 10,00 EUR. Der Broker zeigt seinen Kund:innen jedoch 10,05 EUR auf der Kaufseite und 9,95 EUR auf der Verkaufsseite. Wer hier kauft und gleich wieder verkauft, verliert rund ein Prozent – ohne dass eine Gebühr ausgewiesen ist.
Solche Unterschiede wirken klein, summieren sich aber bei häufigem Handel erheblich. Für Anleger:innen, die nur selten aktiv sind, fallen sie weniger ins Gewicht. Doch je mehr Transaktionen stattfinden, desto stärker frisst dieser unsichtbare Aufschlag an der Rendite.
Das Problem liegt weniger in der Höhe der Kosten, sondern in ihrer Struktur.
Oft werden Orders nicht an regulierte Börsen wie Xetra oder die Wiener Börse geleitet, sondern an außerbörsliche Handelsplätze – etwa Tradegate, Gettex oder Lang & Schwarz (Quelle). Diese Partner sind regulierte Marktteilnehmer, stellen aber ihre eigenen Kurse. Dort können Kauf- und Verkaufspreise leicht zu Ungunsten der Kund:innen verschoben werden. Auch Zahlungen für Orderflüsse – also Vergütungen für die Weiterleitung von Aufträgen – sind für Anleger:innen nicht sichtbar und stehen höchstens im Kleingedruckten der AGB.
Damit entsteht ein klarer Interessenkonflikt: Der Anreiz des Brokers ist nicht, den besten Kurs für seine Kund:innen zu erzielen, sondern den lukrativsten Handelsplatz für sich selbst zu wählen. Genau deshalb wurde Payment for Order Flow von der EU-Kommission als "inhärenter Interessenkonflikt" eingestuft und ab März 2024 verboten. In Deutschland und Österreich gilt allerdings eine Übergangsfrist bis Juni 2026, die es Neobrokern erlaubt, diese Praxis fortzuführen.
Bemerkenswert ist, dass es bislang nur wenige konkrete öffentliche Pläne gibt, wie Neobroker ihr Geschäftsmodell nach Ablauf der Übergangsfrist gestalten wollen. In Medienberichten wurde aber bereits darauf hingewiesen, dass einzelne Anbieter damit begonnen haben, eigene Marktinfrastrukturen aufzubauen – offenbar als Vorbereitung auf das EU-Verbot.
"Kostenloses" Trading zeigt: Auch wenn die Gebühr auf null gesetzt wird, verschwinden Kosten nie. Sie tauchen nur an anderer Stelle auf – in Spreads, in Handelsstrukturen oder in Interessenkonflikten.
Bei froots gehen wir einen anderen Weg. Wir arbeiten ohne Bindungen oder Verpflichtungen gegenüber externen Produktanbietern – also ohne Finder-Fees oder Rückvergütungen, die für Anleger:innen keinen Mehrwert bieten. Unsere Orders werden über unsere Partnerbank im Namen der Kund:innen ausgeführt. Dabei gilt das gesetzliche Best-Execution-Prinzip: Market Maker müssen um jede Order konkurrieren, und der beste Preis gewinnt. Anders als bei Payment for Order Flow gibt es bei uns keine vorab festgelegten Handelspartner und damit auch keine versteckten Interessenkonflikte.
So wird gewährleistet, dass unser Investmentteam unvoreingenommene Entscheidungen treffen kann, die sich ausschließlich an den Zielen der Kund:innen orientieren. Für Anleger:innen bedeutet das: keine versteckten Interessenkonflikte, keine unsichtbaren Gebühren, sondern volle Transparenz.
Das PFOF-Verbot ist längst beschlossen, wird aber erst ab Mitte 2026 vollständig greifen. Bis dahin gilt: Kosten verschwinden nicht, sie werden nur schwerer erkennbar. Umso wichtiger sind Alternativen, die schon heute auf Transparenz und Fairness setzen.
Hinweis: Die genannten Handelsplätze sind regulierte und anerkannte Marktteilnehmer. Die Kritik richtet sich nicht gegen ihre Legalität, sondern gegen die Interessenkonflikte, die durch das Geschäftsmodell Payment for Order Flow entstehen.
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