Gewinnfreibetrag in Österreich: Was Selbstständige wissen müssen

Selbstständige mit über 33.000 EUR Gewinn sollten diesen Steuervorteil unbedingt kennen.

Finanzwissen
01.07.2025

Was ist der Gewinnfreibetrag? #

Für Selbstständige und Geschäftsführende Gesellschafter (>25%) von KMUs in Österreich kann die Nutzung des Gewinnfreibetrags eine bedeutende Steuerersparnis ermöglichen. Doch was genau ist der Gewinnfreibetrag? 

Definition:
Der Gewinnfreibetrag ist eine fiktive Betriebsausgabe, die natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zur Verfügung steht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt wird.

Für das Jahr 2025 beträgt der Gewinnfreibetrag maximal EUR 46.400 und setzt sich grundsätzlich aus zwei Teilen zusammen: dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

In diesem Artikel erfährst du alles rund um das Thema Gewinnfreibetrag und wie du als Freiberufler oder KMU von dieser Steuerentlastung profitieren kannst. Um dir eine erste Einschätzung über die Höhe deiner möglichen Steuerersparnis zu holen, kannst du auch unseren Gewinnfreibetrag-Rechner nutzen. 

Bitte beachte an dieser Stelle, dass wir als Wertpapierdienstleister nicht zur Steuerberatung befugt sind. Wir empfehlen dir aber unbedingt deine Steuerberatung auf den Gewinnfreibetrag anzusprechen.

Unterschied Grundfreibetrag und Investitionsbedingter Freibetrag #

Der Grundfreibetrag steht automatisch jedem zu, der betriebliche Einkünfte von bis zu EUR 33.000 erzielt. Dabei handelt es sich um 15 Prozent des Gewinns, wodurch die Steuerlast sich um EUR 4.950 senkt.

Für den Grundfreibetrag ist keine Investitionsdeckung erforderlich, er wird also auch ohne Investitionen gewährt. Steuerpflichtige, die ihren Gewinn pauschal ermitteln, haben ebenfalls Anspruch auf den Grundfreibetrag.

Für Gewinne, die EUR 33.000 übersteigen, kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Die Höhe des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags hängt davon ab, wie viel in begünstigte Wirtschaftsgüter investiert wurde.

Es ist zu beachten, dass der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag bei Gewinnpauschalierung nicht in Anspruch genommen werden kann.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag muss vom Steuerpflichtigen in der Steuererklärung beantragt werden und beträgt:

• 13% für die ersten EUR 145.000 der Bemessungsgrundlage,

• 7% für die nächsten EUR 175.000 der Bemessungsgrundlage,

• 4,5% für die nächsten EUR 230.000 der Bemessungsgrundlage.

Insgesamt beträgt der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag maximal EUR 46.400. Zu beachten ist, dass die Investitionsdeckung erst ab dem Betrag von EUR 33.000 relevant ist und bei Gewinnen bis zu diesem Betrag automatisch 15% als Grundfreibetrag berücksichtigt werden.

Wie kann man den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag beantragen? #

Sobald ein Gewinn erzielt wurde, kann der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag beantragt werden. Dies erfolgt im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung.

Dort muss der Gewinnfreibetrag in der Anlage E1 angegeben werden und auch nachgewiesen werden, dass du die Voraussetzungen für den Gewinnfreibetrag erfüllst. Dazu gehören unter anderem eine positive Gewinnermittlung und die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Gewinnfreibetrag nur einmal im Jahr beantragt werden kann. Dieser muss also rechtzeitig und korrekt in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, um von den Steuervorteilen zu profitieren.

Exkurs: Was ist ein Paragraf-14-Fonds? #

Paragraf-14-Fonds sind Investmentfonds, die speziell für die Vorsorge von Selbstständigen kreiert sind. Sie sind nach Paragraf 14 des österreichischen Einkommensteuergesetzes benannt und sie können als Investment für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Die Mindesthaltedauer liegt dafür bei vier Jahren. Sie bieten also einen Steueranreiz, um als Selbstständige privat Vermögen aufzubauen und vorzusorgen. Durch die Anlage in einen §14 Fonds verdient man im Idealfall doppelt: Einerseits durch die Steuerersparnis und andererseits durch die mögliche Rendite, wobei es wie bei jedem Anlageprodukt natürlich auch die üblichen Risiken zu beachten gibt.

Die Risiken und Renditechancen einzelner §14 Fonds sind von der jeweiligen Anlagestrategie des Fondsanbieters abhängig. Hinzu können Kosten und Gebühren die Renditen stark schmälern. Bei der Produktauswahl sollte also sehr genau verglichen werden. Oft zahlt es sich aus, nicht das erste Produkt zu wählen, das die Hausbank vorschlägt. Depotgebühren, Transaktionsgebühren und vor allem Ausgabeaufschläge, können die Rendite erheblich schmälern. 

Wie kannst du mit froots vom Gewinnfreibetrag profitieren? #

Mit dem froots Multi Asset §14 Fonds (ISIN: AT0000A35XQ9) bietet froots einen eigenen §14 Fonds an. Wichtig: Es handelt sich hierbei um ein Eigenprodukt von froots. Die Fondsdokumente findest du auf der Informationsseite zum Fonds.

Wir sind stolz darauf den Fonds zu günstigen Gebühren und ohne Ausgabeaufschlag anbieten zu können. Mit unserer digitalen Registrierung können Selbstständige innerhalb weniger Minuten ein Depot eröffnen und ihre Investition für den Gewinnfreibetrag tätigen. 

Wer sich vorab bei froots persönlich über den Fonds informieren möchte, kann das persönlich tun. Wir bieten dazu kostenlose und unverbindliche Informationsgespräche für Selbstständige, um sie am Weg zur Steuerersparnis zu unterstützen. Das Gespräch kann online oder in unserem Büro in Wien stattfinden. 

Schlussfolgerung #

Selbstständige, die in Österreich über 33.000 EUR Gewinn machen und nicht pauschalieren, sollten ihren Gewinnfreibetrag unbedingt ausnutzen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Wenn deine Steuerberatung das Thema nicht von sich aus aufbringt, sprich sie unbedingt rechtzeitig darauf an, denn die Investition muss im jeweiligen Geschäftsjahr erfolgen. 

Ob §14 Fonds für dich sinnvoll sind, ober ob du in andere begünstigte Wirtschaftsgüter investierst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. §14 Fonds können für Selbstständige jedenfalls eine attraktive Lösung für die private Vorsorge sein. 

Du möchtest deine Situation ganzheitlich beleuchten? Erfahre mehr über unsere Services für Selbstständige und Unternehmer:innen.

Dirk van Wassenaer

Gründer & Head of Marketing

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