Wie funktioniert der Gewinnfreibetrag?

Finanzwissen
07.04.2023

Was ist der Gewinnfreibetrag?

Als Freiberufler oder kleines bis mittelständisches Unternehmen (KMU) in Österreich kann der Gewinnfreibetrag eine bedeutende Steuerersparnis darstellen. Doch was genau ist der Gewinnfreibetrag und welche Vorteile bietet er?

Der Gewinnfreibetrag ist eine fiktive Betriebsausgabe, die natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zur Verfügung steht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt wird.

Für das Jahr 2022 betrug der Gewinnfreibetrag maximal EUR 45.950 und setzt sich grundsätzlich aus zwei Teilen zusammen: dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

In diesem Artikel erfährst du alles rund um das Thema Gewinnfreibetrag und wie du als Freiberufler oder KMU von dieser Steuerentlastung profitieren kannst.

Unterschied Grundfreibetrag & Investitionsbedingter Freibetrag

Der Grundfreibetrag steht automatisch jedem zu, der betriebliche Einkünfte von bis zu EUR 30.000 erzielt. Dabei handelt es sich um 15 Prozent des Gewinns, wodurch die Steuerlast sich um EUR 4.500 senkt.

Für den Grundfreibetrag ist keine Investitionsdeckung erforderlich, er wird also auch ohne Investitionen gewährt. Steuerpflichtige, die ihren Gewinn pauschal ermitteln, haben ebenfalls Anspruch auf den Grundfreibetrag.

Für Gewinne, die EUR 30.000 übersteigen, kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Die Höhe des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags hängt davon ab, wie viel des Gewinnes in begünstigte Wirtschaftsgüter investiert wurde.

Es ist zu beachten, dass der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag bei Gewinnpauschalierung nicht in Anspruch genommen werden kann.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag muss vom Steuerpflichtigen in der Steuererklärung beantragt werden und beträgt:

• 13% für die ersten EUR 145.000 der Bemessungsgrundlage,

• 7% für die nächsten EUR 175.000 der Bemessungsgrundlage,

• 4,5% für die nächsten EUR 230.000 der Bemessungsgrundlage.

Insgesamt beträgt der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag maximal EUR 45.950. Zu beachten ist, dass die Investitionsdeckung erst ab dem Betrag von EUR 30.000 relevant ist und bei Gewinnen bis zu diesem Betrag automatisch 15% als Grundfreibetrag berücksichtigt werden.

Wie kann man den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag beantragen?

Sobald ein Gewinn erzielt wurde, kann der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag beantragt werden. Dies erfolgt im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung.

Dort muss der Gewinnfreibetrag in der Anlage E1 angegeben werden und auch nachgewiesen werden, dass Sie die Voraussetzungen für den Gewinnfreibetrag erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine positive Gewinnermittlung und die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Gewinnfreibetrag nur einmal im Jahr beantragt werden kann. Dieser muss also rechtzeitig und korrekt in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, um von den Steuervorteilen zu profitieren.

Kann der Gewinnfreibetrag mit anderen Steuerbegünstigungen kombiniert werden?

Der Gewinnfreibetrag kann mit anderen Steuerbegünstigungen wie beispielsweise der Forschungsprämie oder der Investitionsprämie kombiniert werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Es ist jedoch zu beachten, dass bei natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften die 4%-ige KESt-Freiheit für Zinsen aus Wohnbauwandelschuldverschreibungen bezogen auf das Nominale nicht gilt. Diese steht nur natürlichen Personen im Privatvermögen zu.

Wie kannst du mit froots vom Gewinnfreibetrag profitieren?

Auch bei froots können wir dir helfen, Teil deines Unternehmensgewinns steuerfrei zu stellen, denn manchmal ist es nicht so einfach sich in der Welt der verschiedenen Fonds zurecht zu finden.

Mach dir doch einfach einen Beratungstermin aus und wir können uns deine Situation ansehen und in einem Gespräch auf deine individuellen Anforderungen eingehen.

Fazit

Der Gewinnfreibetrag bietet natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften in Österreich eine Möglichkeit, ihre Steuerlast zu reduzieren. Der Grundfreibetrag steht automatisch jedem zu, während der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter erfordert.

Der Gewinnfreibetrag kann mit anderen Steuerbegünstigungen kombiniert werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn du bei der Auswahl der begünstigten Wirtschaftsgüter – sprich einem Fonds, der diesen steuerrechtlichen Ansprüchen entspricht – Hilfe benötigst, kann dich froots bei dieser Angelegenheit unterstützen.

Solltest du auch vom Gewinnfreibetrag profitieren wollen dann buche einfach eine Finanzberatung mit einem unserer Finanzexperten.


Sofya

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