In dieser Tabelle findest du alle Regeln zur Vorsorge ohne KESt - für Sparplan und Einmalerlag.
Mindesteinzahlung
Mindesteinzahlung
Steuerliche Mindesthaltedauer*
Steuerliche Mindesthaltedauer
Du bist voll flexibel
Du kannst deine Sparrate jederzeit erhöhen, reduzieren (mind. 100 EUR), unbegrenzt aussetzen – oder dir dein Geld auszahlen lassen.
Hinweis: Neue Sparraten sollten für zumindest 12 Monate durchgehalten werden.
Maximale Flexibilität
Auszahlungen sind jederzeit möglich – und Erhöhungen weiterhin bis zu 100 % des eingezahlten Betrags.
Erhöhung
Reduzierung
Aussetzung
Vollständige Auszahlung
Erhöhung
Teilauszahlung
Vollständige Auszahlung
* In den ersten drei Jahren gilt eine steuerliche Beobachtungsfrist. Wird deine monatliche Vorsorge in dieser Phase außerhalb der Regeln angepasst, kann sie steuerlich als Einmalerlag eingestuft werden – dann gelten die Mindesthaltedauern des Einmalerlags.
Bei froots ist es möglich Vorsorge-Verträge bis 85 (Maximales Alter) abzuschließen.
Sobald die steuerliche Mindesthaltefrist erfüllt ist, kannst du den Vertrag einfach weiterlaufen lassen – dein Geld bleibt investiert, und du profitierst weiterhin vom steuerlichen Vorteil: Auf die Erträge fällt keine Kapitalertragsteuer an. Du kannst jederzeit Teilbeträge entnehmen oder den Vertrag doch vorzeitig beenden – ganz wie es zu deiner Situation passt.
Grundsätzlich kannst du bereits nach 12 Monaten eine vollständige Auszahlung veranlassen. Beim Sparplan ohne Nachversteuerung, beim Einmalerlag mit Nachversteuerung.
Wichtig: Eine vollständige Auszahlung nach 12 Monaten ist in vielen Fällen finanziell nachteilig. Einerseits weil der Steuervorteil auf langfristige Altersvorsorge ausgerichtet ist und andererseits, weil 12 Monate für Kapitalanlagen ein sehr kurzer Zeitraum sind. Du solltest dein Geld nur KESt-frei anlegen, wenn du wirklich langfristig denkst.
Ja, Teilentnahmen sind möglich.
Pro Entnahme gilt ein Mindestbetrag von € 500, und im Vertrag müssen danach mindestens € 1.000 verbleiben.
Beim Einmalerlag gilt die 25 %-Regel: Entnahmen bis zu 25 % der insgesamt eingezahlten Beiträge sind innerhalb der Mindestlaufzeit steuerneutral. Keine Sorge, unser Versicherungspartner und wir kontrollieren im Hintergrund deine Auszahlungen und informieren dich über eine zu hohe Auszahlung.
Beim monatlichen Sparplan gibt es keine 25 %-Schwelle – Teilentnahmen sind während der Laufzeit frei möglich, es gelten dieselben Mindestbeträge.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind Entnahmen in beiden Fällen ohne steuerliche Einschränkung möglich.
Melde dich bei uns – wir kümmern uns um die Abwicklung und prüfen gemeinsam mit dir die steuerlichen Auswirkungen.
Voll flexibel bist du nach Ablauf der steuerlichen Mindesthaltefrist:
Einmalerlag:
Unter 50 Jahre bei Abschluss → Mindesthaltefrist 15 Jahre
50 Jahre oder älter bei Abschluss → Mindesthaltefrist 10 Jahre
Sparplan: Mindesthaltefrist 3 Jahre
Operativ gilt auch nach der Mindesthaltefrist: pro Entnahme mindestens € 500, und im Vertrag müssen mindestens € 1.000 verbleiben, außer du möchtest ihn beenden.
Melde dich einfach bei uns – wir kümmern uns um die Abwicklung.
Das kommt darauf an, welche Art von Vertrag du hast.
Einmalerlag: Du kannst deinen bestehenden Vertrag aufstocken – bis zur Höhe deines ursprünglichen Einmalerlags. Hast du also mit € 50.000 gestartet, kannst du noch einmal bis zu € 50.000 nachzahlen, ohne deine Mindesthaltefrist zu verlängern. Zuzahlungen können in Tranchen ab 500 EUR pro Zuzahlung erfolgen. Willst du noch mehr einzahlen, eröffnest du einfach einen neuen Vertrag – ohne Kostennachteil, da bei froots keine Abschlussgebühren anfallen. Bitte beachte, dass für deinen neuen Vertrag die steuerliche Haltedauer neu beginnt.
Monatliche Zahlung: Zuzahlungen sind hier nicht möglich. Für zusätzliches Kapital eröffnest du einen separaten Einmalerlag-Vertrag. Deine monatliche Einzahlung kannst du aber jederzeit erhöhen – in den ersten 3 Jahren bis maximal zum Doppelten deiner ursprünglichen Prämie, danach unbegrenzt.
Melde dich bei uns, wir helfen dir gerne weiter.
Bitte beachte an dieser Stelle, dass Kapitalanlagen immer auch mit Risiken verbunden sind wie Kurs-, Zins-, Liquiditäts-, Währungs-, Länder- oder Bonitätsrisiken. Mit unserem Investment-Ansatz streben wir danach, ein Risiko-/Renditeverhältnis zu erzielen, das deinen individuellen Präferenzen entspricht. Vereinbare dazu gerne ein persönliches Info-Gespräch. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Wertpapierdienstleister & Versicherungsvermittler sind nicht zur Steuerberatung befugt.