Vorsorge ohne KESt

Alles zur Flexibilität auf einen Blick

In dieser Tabelle findest du alle Regeln zur Vorsorge ohne KESt - für Sparplan und Einmalerlag.

Monatlicher Sparplan

empfohlene Haltedauer: >15 Jahre

Einmalerlag

empfohlene Haltedauer: >15 Jahre

Mindesteinzahlung

Mind. 100 EUR/Monat

Mindesteinzahlung

Mind. 5.000 EUR

Steuerliche Mindesthaltedauer*

3 Jahre

Steuerliche Mindesthaltedauer

Alter unter 50 Jahren → 15 Jahre
Alter ab 50 Jahren → 10 Jahre
Nach Ablauf der steuerlichen Mindesthaltedauer

Du bist voll flexibel

Du kannst deine Sparrate jederzeit erhöhen, reduzieren (mind. 100 EUR), unbegrenzt aussetzen – oder dir dein Geld auszahlen lassen.

Hinweis: Neue Sparraten sollten für zumindest 12 Monate durchgehalten werden.

Maximale Flexibilität

Auszahlungen sind jederzeit möglich – und Erhöhungen weiterhin bis zu 100 % des eingezahlten Betrags.

Regeln innerhalb der steuerlichen Mindesthaltedauer

Erhöhung

In den ersten 3 Jahren: max. +100 % der Sparrate

Reduzierung

In den ersten 3 Jahren: max. −50 % mind. 100 EUR

Aussetzung

Im 1. Jahr: nicht möglich · 1–3 Jahre: max. für 12 Monate

Vollständige Auszahlung

Nach 12 Monaten erstmals möglich Erstmals ohne Nachversteuerung möglich

Erhöhung

Bis zu 100 % des ursprünglich eingezahlten Betrags mind. 500 EUR; wenn mehr als 100 % gewünscht, weitere Vorsorge

Teilauszahlung

Bis zu 25 % der getätigten Einzahlungen mind. 500 EUR; verbleibender Mindestwert > 1.000 EUR

Vollständige Auszahlung

Nach 12 Monaten erstmals möglich – bei Auszahlung vor Ablauf der Mindesthaltedauer kann es zu einer Nachversteuerung kommen.

* In den ersten drei Jahren gilt eine steuerliche Beobachtungsfrist. Wird deine monatliche Vorsorge in dieser Phase außerhalb der Regeln angepasst, kann sie steuerlich als Einmalerlag eingestuft werden – dann gelten die Mindesthaltedauern des Einmalerlags.

Bindung & Flexibilität

Wie lange kann ich mir den Steuervorteil sichern?

Bei froots ist es möglich Vorsorge-Verträge bis 85 (Maximales Alter) abzuschließen. 

Sobald die steuerliche Mindesthaltefrist erfüllt ist, kannst du den Vertrag einfach weiterlaufen lassen – dein Geld bleibt investiert, und du profitierst weiterhin vom steuerlichen Vorteil: Auf die Erträge fällt keine Kapitalertragsteuer an. Du kannst jederzeit Teilbeträge entnehmen oder den Vertrag doch vorzeitig beenden – ganz wie es zu deiner Situation passt.


Wie lange bin ich gebunden?

Grundsätzlich kannst du bereits nach 12 Monaten eine vollständige Auszahlung veranlassen. Beim Sparplan ohne Nachversteuerung, beim Einmalerlag mit Nachversteuerung.

Wichtig:  Eine vollständige Auszahlung nach 12 Monaten ist in vielen Fällen finanziell nachteilig. Einerseits weil der Steuervorteil auf langfristige Altersvorsorge ausgerichtet ist und andererseits, weil 12 Monate für Kapitalanlagen ein sehr kurzer Zeitraum sind. Du solltest dein Geld nur KESt-frei anlegen, wenn du wirklich langfristig denkst.


Kann ich während der Mindesthaltefrist Teilbeträge auszahlen?

Ja, Teilentnahmen sind möglich.

Pro Entnahme gilt ein Mindestbetrag von € 500, und im Vertrag müssen danach mindestens € 1.000 verbleiben.
 

Beim Einmalerlag gilt die 25 %-Regel: Entnahmen bis zu 25 % der insgesamt eingezahlten Beiträge sind innerhalb der Mindestlaufzeit steuerneutral. Keine Sorge, unser Versicherungspartner und wir kontrollieren im Hintergrund deine Auszahlungen und informieren dich über eine zu hohe Auszahlung.

Beim monatlichen Sparplan gibt es keine 25 %-Schwelle – Teilentnahmen sind während der Laufzeit frei möglich, es gelten dieselben Mindestbeträge.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind Entnahmen in beiden Fällen ohne steuerliche Einschränkung möglich. 

Melde dich bei uns – wir kümmern uns um die Abwicklung und prüfen gemeinsam mit dir die steuerlichen Auswirkungen.


Wann kann ich mein Geld ohne Einschränkungen flexibel auszahlen?

Voll flexibel bist du nach Ablauf der steuerlichen Mindesthaltefrist:

Einmalerlag: 

Unter 50 Jahre bei Abschluss → Mindesthaltefrist 15 Jahre
50 Jahre oder älter bei Abschluss → Mindesthaltefrist 10 Jahre

Sparplan: Mindesthaltefrist 3 Jahre

 

Operativ gilt auch nach der Mindesthaltefrist: pro Entnahme mindestens € 500, und im Vertrag müssen mindestens € 1.000 verbleiben, außer du möchtest ihn beenden. 

Melde dich einfach bei uns – wir kümmern uns um die Abwicklung.


Wie kann ich meine Vorsorge aufstocken?

Das kommt darauf an, welche Art von Vertrag du hast.


Einmalerlag: Du kannst deinen bestehenden Vertrag aufstocken – bis zur Höhe deines ursprünglichen Einmalerlags. Hast du also mit € 50.000 gestartet, kannst du noch einmal bis zu € 50.000 nachzahlen, ohne deine Mindesthaltefrist zu verlängern. Zuzahlungen können in Tranchen ab 500 EUR pro Zuzahlung erfolgen. Willst du noch mehr einzahlen, eröffnest du einfach einen neuen Vertrag – ohne Kostennachteil, da bei froots keine Abschlussgebühren anfallen. Bitte beachte, dass für deinen neuen Vertrag die steuerliche Haltedauer neu beginnt. 


Monatliche Zahlung: Zuzahlungen sind hier nicht möglich. Für zusätzliches Kapital eröffnest du einen separaten Einmalerlag-Vertrag. Deine monatliche Einzahlung kannst du aber jederzeit erhöhen – in den ersten 3 Jahren bis maximal zum Doppelten deiner ursprünglichen Prämie, danach unbegrenzt.


Melde dich bei uns, wir helfen dir gerne weiter.


David Mayer-Heinisch

Gründer & CEO

Johanna Ronay

Gründerin & Customer Excellence

Raimund Freithofnig

Customer Excellence

Bitte beachte an dieser Stelle, dass Kapitalanlagen immer auch mit Risiken verbunden sind wie Kurs-, Zins-, Liquiditäts-, Währungs-, Länder- oder Bonitätsrisiken. Mit unserem Investment-Ansatz streben wir danach, ein Risiko-/Renditeverhältnis zu erzielen, das deinen individuellen Präferenzen entspricht. Vereinbare dazu gerne ein persönliches Info-Gespräch. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Wertpapierdienstleister & Versicherungsvermittler sind nicht zur Steuerberatung befugt.