Monatlicher Sparplan: Vorsorge ohne KESt oder klassisch im Depot?

Finanzwissen
02.09.2026
5 Minuten

Dieser Artikel ist für Menschen, die mit einem monatlichen Sparplan vorsorgen wollen. Ist es sinnvoller, dies mit einem klassischen, flexiblen Wertpapierdepot zu machen oder mit unserer neuen Vorsorge ohne KESt-Lösung? Beide Möglichkeiten bieten wir an, bei beiden arbeitet dein Geld am Kapitalmarkt. Der steuerliche Unterschied ist schnell erklärt. Die Frage, an der die Entscheidung wirklich hängt, lautet: Wie viel Flexibilität gibst du ab, wenn du dich für die Variante ohne KESt entscheidest? Die Antwort lässt sich genau benennen und sie fällt kleiner aus, als die Vertragslaufzeit vermuten lässt.

Der Unterschied in einem Satz #

Beim Sparplan via klassischem Depot besteuert der Staat deine Erträge: 27,5 Prozent KESt auf die Erträge, laufend über die gesamte Anlagedauer. Bei der Vorsorge ohne KESt besteuert er deine Einzahlungen: 3,85 Prozent Versicherungssteuer, sofort auf jede Einzahlung. Danach fällt auf deine Erträge keine KESt mehr an, egal wie viel dein Geld über die Jahre erwirtschaftet.

Der Staat verzichtet dabei auf nichts. Er besteuert nur an einer anderen Stelle und zu einem anderen Zeitpunkt. Was er im Gegenzug verlangt: dass es sich um echte, langfristige Vorsorge handelt. Und weil er das nicht einfach glauben will, prüft er es.

Die eine Frage hinter allen Regeln #

Wie diese Prüfung aussieht, hängt davon ab, wie du einzahlst. Wer einen Einmalerlag tätigt, also eine große Summe auf einmal, muss eine Mindesthaltefrist erfüllen: 15 Jahre, ab einem Alter von 50 Jahren sind es 10 Jahre. Wer monatlich einzahlt, hat keine solche Frist. Stattdessen gilt eine Beobachtungsfrist von drei Jahren.

Warum der große Unterschied? Weil regelmäßiges Einzahlen selbst der Nachweis ist. Wer Monat für Monat eine Rate leistet, sorgt erkennbar langfristig vor. Das Einzige, was das Steuerrecht verhindern will: dass jemand eine große Summe einzahlt, das Ganze “Sparplan” nennt und so KESt-frei anlegt, ohne die lange Bindung einzugehen, die das Gesetz beim Einmalerlag dafür verlangt.

In den ersten drei Jahren stellt das Steuerrecht deshalb genau eine Frage: Verhält sich dieser Vertrag wie ein Sparplan oder wie ein Einmalerlag, der sich als Sparplan ausgibt?

Was du in den ersten drei Jahren ändern kannst #

Erhöhen #

Du kannst deine Rate jederzeit erhöhen, bis zum Doppelten des ursprünglichen Betrags. Warum die Grenze? Wer von 100 auf 200 EUR geht, spart mehr. Wer von 100 auf 5.000 EUR springt, spart nicht mehr, er schiebt eine große Einmalzahlung über den Sparplan nach. Genau das soll die Frist verhindern. Willst du deutlich mehr investieren, eröffnest du dafür einen eigenen Einmalerlag-Vertrag. Auch das ist bei froots möglich, ganz ohne Zusatzkosten, denn Abschlussgebühren gibt es bei uns keine.

Reduzieren #

Du kannst deine Rate halbieren, solange diese mindestens 100 EUR beträgt. Das Leben wird manchmal teurer und die Rate kleiner. Ein Sparplan bleibt es trotzdem. Erst wer fast auf null geht, sieht für das Steuerrecht aus wie jemand, der einmal eingezahlt hat und es dabei belassen will.

Aussetzen #

Im ersten Jahr geht das nicht, danach für bis zu zwölf Monate. Der Grund für die strenge Regel am Anfang: Nach ein paar Monatsraten lässt sich eine Pause nicht von einem Abbruch unterscheiden. Ein Vertrag mit drei Raten und dann Stille sieht für das Steuerrecht aus wie eine kleine Einmalzahlung. Ab dem zweiten Jahr hast du genug Einzahlungshistorie, dass eine Pause als das lesbar ist, was sie ist: eine Karenz, ein überraschender Jobwechsel oder unvorhergesehene, größere Ausgaben.

Geld entnehmen #

Teilentnahmen sind jederzeit möglich, auch während der Beobachtungsfrist. Es gelten nur zwei operative Grenzen: mindestens 500 EUR pro Entnahme, und mindestens 1.000 EUR müssen im Vertrag bleiben. Eine Obergrenze wie die 25-Prozent-Regel des Einmalerlags gibt es beim monatlichen Sparplan nicht. Das überrascht viele. Die Logik dahinter: Eine Entnahme ändert nichts an der Frage, ob du regelmäßig einzahlst. Und nur um die geht es.

Und wenn du eine Regel brichst? #

Dann wird dein Vertrag steuerlich als Einmalerlag eingestuft. Das ist die gesamte Konsequenz. Es gibt keine Strafzahlung und keinen Abschlag, dir wird nichts weggenommen.

Was sich ändert: Ab der Einstufung gelten die Bedingungen des Einmalerlags, also die Mindesthaltefrist von 15 Jahren (ab 50 Jahren: 10 Jahre Haltefrist). Willst du dann trotzdem vor Ablauf dieser Frist vollständig aussteigen, kann es zu einer Nachversteuerung kommen.

Dass der Staat so genau hinschaut, ist aus unserer Sicht verständlich: Wer sich wie ein:e Einmalerleger:in verhält, bekommt die Konditionen des Einmalerlags. Mehr steckt hinter der Beobachtungsfrist nicht.

Wie lange bist du wirklich gebunden? #

Auf deiner Polizze steht eine lange Laufzeit, denn abgeschlossen wird der Vertrag auf mindestens 15 bzw. 10 Jahre. Diese Zahl beschreibt, worauf der Vertrag angelegt ist. Sie beschreibt nicht, wie lange du an ihn gebunden bist.

Deine tatsächliche Bindung: Nach zwölf Monaten kannst du erstmals vollständig aussteigen. Beim monatlichen Sparplan passiert dabei steuerlich nichts. Keine Nachversteuerung, keine Rückforderung. Die Erträge, die bis dahin steuerfrei entstanden sind, bleiben steuerfrei.

Dass du kannst, heißt allerdings nicht, dass du solltest. Die ehrliche Rechnung sieht so aus: Die 3,85 Prozent Versicherungssteuer auf deine bisherigen Einzahlungen sind bezahlt und kommen nicht zurück. Und zwölf Monate sind am Kapitalmarkt kein Zeitraum, in dem verlässlich Erträge entstehen. Wer nach einem Jahr aussteigt, hat den Preis für einen Vorteil gezahlt, den er nie genutzt hat. Die Ausstiegsmöglichkeit ist für unvorhergesehene Situationen da. Als Plan taugt sie nicht. Wenn du heute schon weißt, dass du das Geld in wenigen Jahren brauchst, ist der Depot-Sparplan von Anfang an die bessere Wahl.

Was passiert nach drei Jahren? #

Mit dem Ende der Beobachtungsfrist ist die Frage des Steuerrechts beantwortet. Dein Sparplan hat drei Jahre lang bewiesen, dass er einer ist. Ab jetzt gibt es nichts mehr zu prüfen und deshalb auch keine Grenzen mehr: Du kannst unbegrenzt erhöhen, auf 100 EUR reduzieren, aussetzen so lange du willst und entnehmen wie bisher. Der Vertrag kann Jahrzehnte weiterlaufen und deine Erträge bleiben die gesamte Zeit KESt-frei.

Hinweis: Neue Sparraten sollten für zumindest 12 Monate durchgehalten werden.

Fazit: Für wen welcher Sparplan? #

Der Depot-Sparplan passt zu dir… #

wenn du deine Sparrate oft ändern willst. Ein Beispiel aus unserer Praxis: Ein Profifußballer, der nicht weiß, ob er in sechs Monaten noch in Österreich spielt, und der seine Sparrate im Rhythmus seiner Prämien anpassen will, heuer 1.000 EUR, dann wieder 200. Das ist legitim, es ist nur kein Fall für die Vorsorge ohne KESt. Dasselbe gilt, wenn dein Einkommen als Selbständige:r stark schwankt, wenn dein Anlagehorizont unter 15 Jahren liegt oder du Pläne hast, dein Leben maßgeblich zu verändern (z.B. ein Wegzug aus Österreich).

So kannst du starten.

Die Vorsorge ohne KESt passt zu dir… #

wenn du für einen Zeitpunkt vorsorgst, der weit weg liegt, die Pension, die Ausbildung deiner Kinder, und wenn du eine Rate wählen kannst, die auch in “schlechteren” Monaten hält. Erhöhen kannst du immer. Je länger dein Geld arbeitet, desto mehr wiegt der Umstand, dass deine Erträge Jahr für Jahr unversteuert weiterarbeiten, statt laufend von der KESt belastet zu werden.

So kannst du starten.

Egal, ob du KESt-befreit oder flexibel via Depot anlegen möchtest, hier kannst du herausfinden, wie sich dein Geld über die Jahre mit froots entwickeln könnte. Wenn du dir unsicher bist, rechnen wir deine Situation gemeinsam durch, in einem unverbindlichen Informationsgespräch.

Peter Saxer

Communications

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