Das Ende des Gewinnfreibetrags? Was du 2026 noch tun kannst (letzte Chance!)

Die Wertpapier-Option wird von 2027 bis 2029 pausiert, bestehende §14-Fonds Depots bleiben geschützt, investieren geht heuer noch bis Mitte Dezember.

Finanzwissen
07.08.2026
3 Minuten

Diese Nachricht macht gerade unter Selbständigen die Runde: „Den Gewinnfreibetrag gibt es bald nicht mehr.“ An dieser Meldung ist etwas dran und genau deshalb lohnt es sich, genau hinzuschauen, was tatsächlich beschlossen wurde und ob es dich als Selbständige:n vielleicht anders betrifft, als du vielleicht zuerst annimmst.

Was wurde konkret beschlossen? #

Anfang Juli hat das Parlament mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 beschlossen, dass für die Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 Wertpapiere, also auch der §14 Fonds, NICHT für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag genutzt werden können. Der Grund ist die Budgetsanierung.

Drei Dinge sind dabei wichtig zu verstehen:

Der Grundfreibetrag bleibt. #

Der Grundfreibetrag (15 % auf Gewinne bis 33.000 EUR, maximal 4.950 EUR) ist von der Änderung gar nicht betroffen. Den bekommst du weiterhin automatisch – und musst dafür keine Investitionen tätigen.

Allerdings wird die Wertpapier-Option pausiert. #

Das betrifft uns als froots. Den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag gibt es auch 2027 bis 2029, allerdings kann dieser NUR mit Realinvestitionen (Maschinen, Geräte, Betriebsausstattung) und NICHT mehr mit Wertpapieren (wie wir es anbieten) ausgeschöpft werden.

Bestehende Investments genießen Bestandsschutz. #

Hier können wir unsere Bestandskund:innen beruhigen. Wer bereits in einen §14 Fonds investiert hat, behält den Steuervorteil. Die vierjährige Behaltefrist läuft normal weiter. Es gibt nichts nachzuzahlen und nichts umzuschichten.

Ab 2030 sollen Wertpapiere laut Gesetz wieder zugelassen sein. Ob es dabei bleibt, hängt von der Budgetlage ab. Eine Garantie dafür gibt es nicht.

Wen trifft das am stärksten? #

Alle, die deutlich über 33.000 EUR Gewinn machen und im Betrieb wenig zu investieren haben. Eine Ärztin braucht selten eine neue Maschine. Ein Berater auch nicht. Für Berater, Versicherungsmakler oder Therapeutinnen war der §14 Fonds bisher oft die einzige praktikable Möglichkeit, den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag überhaupt zu nutzen. Genau diese Möglichkeit fällt ab 2027 weg – für drei Jahre.

Und je mehr du verdienst, desto mehr kostet dich das. Der Gewinnfreibetrag wirkt beim Grenzsteuersatz, also bei den letzten und am höchsten besteuerten Euros deines Gewinns. Wer im 50-Prozent-Bereich liegt, spart mit dem Freibetrag am meisten. Und verliert entsprechend viel, wenn er ihn nicht nutzen kann.

Dazu kommt: Vieles, was bei Angestellten automatisch mitläuft, müssen Selbstständige selbst stemmen. Sie zahlen hohe SVS-Beiträge, ein 13. und 14. Gehalt gibt es nicht. Der Gewinnfreibetrag hat das zumindest ein Stück weit ausgeglichen.

Die gute Nachricht: 2026 kannst du die letzte Chance nutzen #

Heuer gilt die alte Rechtslage. Wer 2026 in einen §14 Fonds investiert, kann den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag noch geltend machen. Die Behaltefrist von vier Jahren gilt wie bisher.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Die Investition muss bis Mitte Dezember abgeschlossen sein, damit sie heuer noch verbucht wird. Das genaue Datum geben wir im Herbst bekannt. Hier auf unserer Website und über unseren Newsletter. Wer erst ein Depot eröffnen muss, sollte das nicht auf die letzte Woche verschieben.

Zwei Dinge solltest du dabei wissen:

  1. Du kennst deinen Gewinn noch nicht genau. Das ist normal. Wie hoch dein Gewinn 2026 tatsächlich war, weißt du erst im Jänner oder Februar 2027 – investieren musst du aber davor. In der Praxis heißt das: Du machst im Herbst eine Hochrechnung, am besten gemeinsam mit deiner Steuerberatung, und investierst einen Betrag, mit dem du dich wohlfühlst. Nachschießen geht ganz digital über unsere App – bis zur Deadline jederzeit.
  2. Die Bestätigung fürs Finanzamt bekommst du automatisch. Zu Jahresbeginn bekommst du die Investitionsbestätigung per E-Mail zugeschickt. Deine Steuerberatung kann sie direkt für die Buchhaltung und die Steuererklärung verwenden.

Für wen zahlt es sich nicht aus? #

Liegt dein Gewinn unter 33.000 EUR, reicht der Grundfreibetrag. Der kommt automatisch, ganz ohne Investition. Und wenn du deine Betriebsausgaben pauschalierst, steht dir ebenfalls nur der Grundfreibetrag zu – die Pauschalierung ist bequem, schließt den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag aber aus.

Dazu kommt die Behaltefrist: Wer 2026 investiert, bindet das Geld bis 2030. Der Steuervorteil ist real. Aber du solltest das Geld in diesen vier Jahren nicht brauchen.

Du hast bereits ein §14 Fonds-Depot bei froots? #

Dann ändert sich für deine historischen GFB-Investitionen nichts. Dein Steuervorteil bleibt bestehen und die Behaltefrist läuft normal weiter. Wir betreuen dich selbstverständlich auch in den Jahren weiter, in denen keine neuen Wertpapier-Investments für den Gewinnfreibetrag möglich sind. Bei Fragen zu deinem Depot melde dich einfach bei uns.

Was du jetzt tun kannst #

Wenn dein Gewinn heuer über 33.000 EUR liegt und du den Gewinnfreibetrag bisher nie oder nicht voll ausgeschöpft hast: Sprich mit deiner Steuerberatung. Rechne mit unserem Gewinnfreibetrag-Rechner durch, wie viel Spielraum du hast. Und wenn du investieren willst, mach es rechtzeitig vor Mitte Dezember. 

Alle Infos findest zur Gewinnfreibetrag-Investition mit dem §14 Fonds von froots findest du hier.

Victor Gatterer Serrano

Business Development

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