Vorsorge ohne KESt: Was, wenn der Staat die Regeln ändert?

Finanzwissen
08.09.2026
7 Minuten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Vorsorge ohne KESt ist keine staatliche Förderung, sondern eine andere Art der Besteuerung: 4 Prozent auf die Einzahlung statt 27,5 Prozent KESt auf die Erträge. Der Staat zahlt nichts dazu – es gibt also nichts, das er in einem Sparpaket streichen könnte.
  • Dein Vertrag selbst bleibt unberührt: Weder kann ein Steuergesetz die vereinbarte Prämie, Laufzeit oder Leistung ändern, noch hat der Versicherer ein ordentliches Kündigungsrecht. Und wo der Gesetzgeber die Steuerregeln bisher verschärft hat, galt das ausschließlich für neu abgeschlossene Verträge (bestehende liefen unverändert weiter).
  • Dass die Steuerregeln für immer so bleiben, kann dir niemand garantieren. Aber eine höhere Besteuerung bestehender Polizzen hat es noch nie gegeben, sie hätte hohe verfassungsrechtliche Hürden – und aktuell liegt kein einziger Gesetzesentwurf dazu vor.

 

In Österreich wird gerade an vielen Ecken und Enden gespart. Zwei Sparpakete in zwei Jahren und der Staat schaut sich sehr genau an, welche Begünstigungen er sich noch leisten will. Manche wurden gekürzt, manche pausiert. Wer in dieser Zeit über langfristige Vorsorge nachdenkt, stellt deshalb zu Recht eine Frage, bevor er sich für Jahrzehnte bindet: Wie sicher ist eigentlich die steuerliche Grundlage, auf der das Ganze steht?

Bei der Vorsorge ohne KESt bekommen wir diese Frage in vielen Gesprächen. Und sie ist berechtigt. Unsere Lösung baut auf der fondsgebundenen Lebensversicherung auf, einem Konstrukt, das es in Österreich seit Jahrzehnten gibt. Wir haben es nicht erfunden, sondern auf das reduziert, was es sinnvoll macht: 4 Prozent Versicherungssteuer auf die Einzahlung statt 27,5 Prozent KESt auf die Erträge, kombiniert mit echter Vermögensverwaltung.

Unsere Antwort auf die Frage zur rechtlichen Grundlage wollen wir in drei Schichten unterteilen: was rechtlich fix ist, was bisherige Praxis des Gesetzgebers ist und wo die ehrliche Grenze liegt. Vorweg räumen wir aber eine Annahme aus, die in der Frage meistens mitschwingt und die den Blick verstellt.

Es gibt keine Förderung, die man streichen könnte #

Die Sorge hinter der Frage hat konkrete Vorbilder: die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge und das Bausparen. Bei beiden zahlt der Staat jedes Jahr aktiv eine Prämie auf deinen Vertrag ein. Was er gibt, kann er kürzen. 2012 hat er genau das getan, auch bei bestehenden Verträgen (Artikel aus 2012 dazu). Wer das miterlebt hat, ist zu Recht vorsichtig geworden. Und auch das, was in den aktuellen Sparpaketen gestrichen oder pausiert wurde, waren durchwegs Begünstigungen dieser Art: Dinge, die der Staat gewährt und deshalb auch wieder aussetzen kann.

Die Vorsorge ohne KESt gehört allerdings in eine andere Kategorie. Hier gibt der Staat nichts dazu. Er besteuert das Produkt nur an einer anderen Stelle: 4 Prozent Versicherungssteuer sofort auf jede Einzahlung statt 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf die Erträge. Es existiert keine jährliche Zuwendung, die in einem Budgetgesetz gestrichen werden könnte, und damit auch keine Budgetzeile, mit der sich in einem Sparpaket etwas holen ließe. Wer die Erträge einer bestehenden Polizze besteuern wollte, müsste nicht eine Begünstigung beenden, sondern aktiv eine neue Steuer schaffen. Das ist ein anderer, deutlich größerer Schritt.

Dass der Staat dieses Modell so besteuert, wie er es tut, ist übrigens kein Versehen. Die KESt-Freiheit der Erträge gibt es nur gegen lange Bindung. Der Staat belohnt damit gezielt das Verhalten, das er von seinen Bürger:innen braucht: langfristige, private Vorsorge. Warum ihm daran so viel gelegen ist, dazu kommen wir am Ende noch. Für den Moment reicht die Feststellung: Der Vergleich mit der Zukunftsvorsorge hinkt nicht ein bisschen. Er vergleicht zwei grundverschiedene Dinge.

Warum bei dir keine KESt anfällt #

Der Grund liegt in der Konstruktion des Produkts. Bei einem Depot werden deine Erträge laufend mit der KESt besteuert. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung veranlagt der Versicherer für dich, in einem gesetzlich geschützten Deckungsstock, und du hältst den Vertrag, der dir den vollen Gegenwert dieser Veranlagung zusichert. Während der Laufzeit entstehen bei dir dadurch keine eigenen Kapitalerträge, also gibt es auch nichts, worauf KESt anfallen könnte.

Und die Auszahlung am Ende? Auch auf die fällt keine KESt an und der Grund ist wieder die Konstruktion. Steuern fallen nur auf das an, was das Gesetz ausdrücklich als Einkommen einordnet: ein Gehalt, Zinsen, Dividenden, Kursgewinne. Die Auszahlung einer Lebensversicherung gehört nicht in diese Liste. Sie ist rechtlich kein Kapitalertrag, sondern die Erfüllung deines Vertrags: Der Versicherer zahlt aus, was er dir zugesichert hat. Voraussetzung ist, dass der Vertrag von Anfang an auf Langfristigkeit angelegt ist (mindestens 15 Jahre Laufzeit, ab vollendetem 50. Lebensjahr mindestens zehn). Für die Frage dieses Artikels heißt das: Im Gesetz steht keine KESt-Befreiung, die der Staat streichen könnte. KESt-frei ist hier der gesetzliche Normalfall, keine gewährte Ausnahme. Wer das ändern wollte, müsste eine neue Steuer erfinden, nicht eine Begünstigung beenden.

Dein Vertrag gehört dir – und das bleibt so #

Der nächste Baustein der Antwort ist einfacher, als man denkt: Steuerrecht und Vertragsrecht sind zwei getrennte Welten. Ein Steuergesetz kann festlegen, wie etwas besteuert wird. Es kann nicht in einen bestehenden Vertrag hineinregieren. Was in deiner Polizze steht – also Laufzeit, Prämien und Leistungen – bleibt von Steuergesetzen grundsätzlich unberührt.

Bleibt eine naheliegende Anschlussfrage: Und was, wenn der Versicherer den Vertrag beendet, etwa weil das Produkt für ihn unattraktiv wird? Kann er nicht ohne Weiteres. Das Versicherungsvertragsgesetz gibt in der Lebensversicherung nur dir als Kundin oder Kunde ein ordentliches Kündigungsrecht, dem Versicherer keines. Der Oberste Gerichtshof hat das ausdrücklich bestätigt (OGH 29.6.2011, 7 Ob 251/10b). Abgesehen von den üblichen vertragsrechtlichen Gründen (z.B. wer seine Prämien dauerhaft nicht zahlt, verliert im Regelfall jeden Vertrag) liegt die Polizze damit vollständig in deiner Hand. Halten, prämienfrei stellen oder kündigen: Das entscheidest du, niemand sonst.

Selbst im unwahrscheinlichsten Reformszenario hältst du also einen intakten Vertrag, abgeschlossen unter der Rechtslage deines Abschlusstags.

Was der Gesetzgeber bisher gemacht hat #

Bleibt die Steuerseite selbst. Statt zu spekulieren, lohnt ein Blick darauf, wie der Gesetzgeber tatsächlich vorgegangen ist, als er die Bedingungen für die KESt-Freiheit verschärft hat. Das ist zweimal passiert.

2011 wurde die maßgebliche Mindestlaufzeit von zehn auf fünfzehn Jahre erhöht, aber nur für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2010 abgeschlossen wurden. 2014 kam eine eigene Zehnjahresregel für Menschen ab vollendetem 50. Lebensjahr dazu, wieder nur für Verträge ab dem Stichtag. Ältere Verträge laufen bis heute nach den Regeln, unter denen sie abgeschlossen wurden. Beide Male hat der Gesetzgeber am Vertragsabschluss angeknüpft, nicht am Bestand.

Das ist keine Freundlichkeit, sondern die übliche Technik des österreichischen Steuerrechts bei Vertragsprodukten: Eingriffe in laufende Verträge sind verfassungsrechtlich heikel und praktisch mühsam, also setzt man einen Stichtag und lässt den Bestand in Ruhe. Seit 2014 wurde an diesen Regeln übrigens gar nichts mehr geändert, durch sämtliche Budgetgesetze und beide Sparpakete hindurch. Und Stand heute (August 2026) liegt auch kein Gesetzesentwurf und keine Begutachtung zu einer Änderung vor.

Für alle, die gerade über einen Abschluss nachdenken, hat die Stichtagslogik eine Konsequenz, die man aussprechen sollte: Ein Stichtag schützt den, der vor ihm abgeschlossen hat. Die beiden bisherigen Verschärfungen haben jeweils nur getroffen, wer danach unterschrieben hat. Ganz eingefroren wird mit dem Abschluss allerdings nicht alles. Die Bedingungen deines Vertrags stehen fest; der Versicherungssteuersatz auf künftige Einzahlungen könnte dagegen auch für bestehende Verträge angehoben werden, weil er an der Zahlung ansetzt, nicht am Abschluss. Bereits Eingezahltes bliebe davon unberührt.

Die ehrliche Grenze #

Jetzt der Teil, den man in Beiträgen dieser Art selten liest, der aber dazugehört: Einen einklagbaren Anspruch darauf, dass die heutige steuerliche Behandlung bestehen bleibt, hat niemand. Der Verfassungsgerichtshof judiziert seit Langem, dass das bloße Vertrauen auf eine unveränderte Rechtslage keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genießt. Der Gesetzgeber darf Gesetze ändern, auch zu deinen Lasten. Schutz gibt es nur in eng begrenzten Ausnahmefällen.

Innerhalb dieses engen Rahmens ist die Position einer bestehenden Polizze allerdings vergleichsweise stark, aus zwei Gründen.

  1. Der Staat hat die Langfristigkeit selbst zur Bedingung gemacht: Wer die KESt-Freiheit wollte, musste sich binden.
  2. Die Versicherungssteuer ist auf alle bisherigen Einzahlungen bereits bezahlt. Würden dieselben Beträge nachträglich auch noch der Ertragsbesteuerung unterworfen, hätte man die Vorleistung für nichts erbracht.

Genau das ist die Art von Konstellation, bei der der Verfassungsgerichtshof rückwirkende Eingriffe schon gekippt hat. Das ist unsere Einschätzung, keine gerichtliche Feststellung. Diese Begründung wollen wir auch in dieser Form kommunizieren, damit du sie prüfen kannst.

Zusammengefasst: Was passieren könnte und was es bedeuten würde #

Damit sind alle Bausteine beisammen und die Ausgangsfrage lässt sich präzise beantworten. "Der Staat ändert die Regeln" ist nämlich nicht ein Szenario, sondern vier verschiedene. Sie unterscheiden sich erheblich darin, wie realistisch sie sind und wen sie treffen würden:

Kurz gesagt: Das realistischste Szenario ist zugleich das, das bestehende Verträge gar nicht betrifft. Je stärker ein Eingriff in Bestehendes hineinwirken würde, desto höher liegen die rechtlichen Hürden – und desto weiter entfernt er sich von allem, was der Gesetzgeber bisher getan hat.

Was das für dich bedeutet #

Wer eine Änderung befürchtet, hat nach Rechtslage und bisheriger Praxis vor allem eines zu erwarten: einen Stichtag, ab dem Neuverträge schlechter gestellt wären. Für alle davor abgeschlossenen Polizzen wäre das keine Bedrohung, sondern im Ergebnis ein Vorteil.

Eines soll dabei nicht untergehen, denn es ist die eigentliche Kehrseite dieses Modells, und sie hat mit dem Staat nichts zu tun: Die 4 Prozent Versicherungssteuer fallen sofort auf jede Einzahlung an, nicht erst auf Erträge. Die Rechnung geht deshalb nur auf, wenn du das Geld wirklich langfristig arbeiten lässt. Wer früh wieder aussteigt, fährt mit einem flexiblen Depot vermutlich besser (das bieten wir auch an). Und wie bei jeder fondsgebundenen Veranlagung trägst du das Kapitalanlagerisiko. Details dazu stehen im Basisinformationsblatt, das du vor Vertragsabschluss erhältst, und in unseren Risikohinweisen.

Warum der Staat dich braucht: ein Gedanke zum Schluss #

Über das Rechtliche hinaus gibt es noch eine Ebene, auf der sich die Ausgangsfrage beantworten lässt: die Frage nach dem Motiv. Warum sollte der Staat hier überhaupt eingreifen wollen?

Das staatliche Pensionssystem steht unter Druck. Weniger Einzahlende, mehr Beziehende, längere Bezugsdauer. Was davon bei den Pensionen ankommt, ist am Ende eine politische Entscheidung – und niemand weiß heute, wie sie in 20 oder 30 Jahren aussieht. Sicher ist nur: Jeder Mensch, der privat vorsorgt, nimmt künftigen Druck aus diesem System. Zunächst also bist du es selbst, der auf private Vorsorge angewiesen ist. Der Staat ist es aber genauso: Je weniger Menschen vorsorgen, desto mehr Versorgungslast landet am Ende wieder bei ihm – ob er das ausspricht oder nicht. Genau deshalb belohnt er private Vorsorge steuerlich. Ein Eingriff in diese Anreize würde ihm fast nichts einbringen, denn hier gibt es, wie beschrieben, keine Zuschüsse zu streichen. Er würde aber das Signal senden, dass man sich auf staatliche Vorsorge-Anreize nicht verlassen kann, ausgerechnet in dem Moment, in dem der Staat dieses Vertrauen am dringendsten braucht.

Dazu kommt die schiere Breite. Die Lebensversicherung ist laut Finanzmarktaufsicht mit fast 8 Millionen Verträgen eines der am weitesten verbreiteten Finanzprodukte des Landes und die fondsgebundene Variante trägt davon einen erheblichen Teil: Rund 30 Prozent des Prämienvolumens in der Lebensversicherung entfallen auf fonds- und indexgebundene Produkte. Ein Eingriff in bestehende Verträge träfe also kein Nischenprodukt, sondern Hunderttausende Haushalte, quer durch alle Versicherer des Landes. Auch das ist keine Garantie; 2012 hat gezeigt, dass Budgetdruck stärker sein kann als strukturelle Vernunft. Aber es sind zwei weitere Hürden und keine kleinen.

Dasselbe Staatsinteresse hat allerdings eine zweite Seite und die verschweigen wir dir nicht: Ein Staat, der private Vorsorge braucht, wird eher neue Anreize schaffen als alte abbauen. Aktuell wird etwa diskutiert, Kursgewinne im Depot nach einer Behaltefrist von der KESt zu befreien und ein eigenes Vorsorgedepot einzuführen. Ob und wie das kommt, ist offen. Sollte es kommen, wäre der Vergleich zwischen Depot und Polizze neu zu rechnen. Das sagen wir dir dann als Erste. Es ist also gut möglich, dass sich während der Laufzeit deiner Polizze etwas ändert. Die Logik des Staatsinteresses spricht dabei eher für neue Anreize als für den Abbau bestehender – versprechen lässt sich das nicht.

Was heißt das nun für die Entscheidung? Man kann auf Gewissheit warten, aber die wird nicht kommen, in keine Richtung. Vielleicht schafft der Staat irgendwann etwas Besseres, vielleicht auch etwas Schlechteres. Worauf man sich verlassen kann, ist das, was heute gilt: ein Vertrag, den kein Steuergesetz antasten kann, eine Besteuerungslogik, bei der es nichts zu streichen gibt, und eine Gesetzgebungspraxis, die Bestehendes bisher in Ruhe gelassen hat. Auf dieser Grundlage heute eine gute Entscheidung für die eigene Zukunft zu treffen ist allemal besser, als sich darauf zu verlassen, was der Staat irgendwann tut oder lässt.

Wenn du Fragen zur Vorsorge ohne KESt hast, besprechen wir deine Situation gern in einem unverbindlichen Informationsgespräch.

Peter Saxer

Communications

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